23
Jun
2023

BNetzA: Neue AFuV tritt im Juni 2024 in Kraft

Volker Wissing unterschreibt neue Amateurfunkverordnung

Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am 22. Juni um 17 Uhr unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt. Die Verordnung wird damit in einem Jahr, am 21. Juni 2024 in Kraft treten. Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, freute sich, dass damit alle Forderungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurden.

Hier noch einmal die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:
Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst. Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remotebetrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional. Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein eigenes Rufzeichen mehr erforderlich, der Ausbilder kennzeichnet den Ausbildungsbetrieb mit /T an seinem Rufzeichen. Bestehende Ausbildungsrufzeichen bleiben vorerst noch 10 Jahre gültig. Auf 50 MHz sind 750 W möglich, das 23 cm Band bleibt in vollem Umfang erhalten. Hamnet-Stationen können nun mit 1000 W EIRP betrieben werden. Automatisch arbeitende Stationen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50 W betrieben werden. Was die Ausbildung betrifft, gibt der DARC-AJW-Referent Matthias Jung, DL9MJ, noch einige Hinweise. Die erste Prüfung nach dem neuen Fragenkatalog wird auf der HAM RADIO 2024 stattfinden. Bis dahin kann die alte Prüfung abgelegt werden. Damit besteht Planungssicherheit für Amateurfunkkurse. Im Zuge der anstehenden Umstellungen muss der aktuelle Entwurf des neuen Fragenkatalogs noch einmal angepasst und von der BnetzA begutachtet werden. Danach steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.

Quelle: DARC e. V.



Verwandte Artikel