14
Dez
2023

BNetzA: Keine Übergangslösung bei Amateurfunkprüfungen

Am 21. Juni 2024 tritt die neue Amateurfunkverordnung in Kraft. Wir berichteten hier https://cqsg.de/blog/bnetza-neue-afuv-tritt-im-juni-2024-in-kraft darüber.

Bisher wurde allgemein angenommen, dass mit Einführung der neuen Amateurfunkverordnung auch eine Übergangsfrist verbunden sei, wo nach alten und neuen Prüfungsfragen geprüft werden können sollte. Nach aktuellem Stand geht die BNetzA jedoch davon aus, dass ein harter Schnitt gemacht wird. Prüflinge, die also nach dem Stichtag 30. April 2024 noch nicht vollständig geprüft wurden bzw. Teile der Prüfungen wiederholen müssen, werden dann nach dem neuen Fragenkatalog geprüft.

Wörtlich schreibt die BNetzA in einer E-Mail auf Anfrage:
„Die Prüfungen nach der derzeit geltenden Prüfungsordnung und damit nach dem derzeit geltenden Fragenkatalog enden mit dem 30.04.2024. Danach finden keine Prüfungen nach dem aktuellen Katalog mehr statt. Die Prüfungen werden Ende Juni 2024 mit dem neuen Fragenkatalog wieder aufgenommen.“

Das ist kein Beinbruch, erfordert aber Planung, falls man sich die Prüfungstermine anders gelegt hatte. Außerdem sollte man sich in einem solchen Fall die neuen Fragen sehr gut anschauen, es sind im neuen Fragenkatalog einige Fragen aus dem Bereich Digitaltechnik hinzugefügt worden, die meisten anderen Fragen wurden in der einen oder anderen Weise verändert, zumeist im Wortlaut.

Die neuen Prüfungsfragen werden demnächst zur Verfügung stehen.



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