
Wiederaufnahme der Amateurfunkprüfungen nach neuer Verordnung 5/2024
Neue Amateurfunkverordnung gilt ab dem 24. Juni 2024
Nach einer betriebsbedingten Unterbrechung werden in der kommenden Woche erstmals Prüfungen gemäß der aktualisierten Amateurfunkverordnung durchgeführt. Diese Prüfungsrunde markiert auch den Beginn für Kandidaten der neuen Klasse N.
Auf Initiative des AJW-Referats hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein umfassendes PDF-Dokument erstellt, das alle relevanten Prüfungshilfsmittel beinhaltet. Dieses Dokument ist nun zum Download verfügbar: https://www.bundesnetzagentur.de/...
Diese Zusammenstellung erleichtert den Prüfungskandidaten die Vorbereitung, da nun nicht mehr verschiedene Quellen konsultiert werden müssen. Das AJW-Referat spricht der BNetzA seinen Dank für diese praktische Lösung aus.
Abschließend richtet das AJW-Referat Erfolgswünsche an alle Teilnehmer der bevorstehenden Prüfungen.
Laut neuem Frequenzplan laut der dritten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 27. Mai 2024 dürfen Inhaber der Klasse E nicht mehr auf 6 m Betrieb machen. Als Ausgleich gibt es eine Erlaubnis für 23 cm.
Für Inhaber der neuen Klasse N sind die Bestimmungen wie folgt in gelb markiert:
Quelle: DARC